- Geschworene
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Ge|schwo|re|ne , die/eine Geschworene; der/einer Geschworenen, die Geschworenen/zwei Geschworene, (österr. amtl. auch:) Geschworne, die/eine Geschworne; der/einer Geschwornen, die Geschwornen/zwei Geschworne ↑ [Geschworener]:1. (veraltet) Schöffin an einem Schwurgericht.2.a) (in Österreich) Laienrichterin, die bei schweren Verbrechen u. politischen Straftaten allein über die Schuld u. zusammen mit dem Richter od. der Richterin über das Strafmaß entscheidet;b) (in angelsächsischen Ländern) Laienrichterin, die unabhängig vom Richter od. von der Richterin über die Schuld des Angeklagten od. der Angeklagten entscheidet.* * *
Geschworene,nicht rechtsgelehrte Beisitzer (Laienrichter) des Schwurgerichts, die in der Bundesrepublik Deutschland seit 1972 Schöffen heißen. - In Österreich und in der Schweiz wird die Bezeichnung Geschworene für Laienrichter verwendet, die in einem Geschworenengericht mitwirken (Schwurgericht).* * *
Ge|schwo|re|ne, österr. amtl. auch: Geschworne, der u. die; -n, -n <Dekl. ↑Abgeordnete> [spätmhd. gesworne = derjenige, der geschworen hat u. damit eidlich verpflichtet ist]: 1. (veraltet) Schöffe an einem Schwurgericht. 2. a) (in Österreich) Laienrichter, der bei schweren Verbrechen u. politischen Straftaten allein über die Schuld u. zusammen mit dem Richter über das Strafmaß entscheidet; b) (in angelsächsischen Ländern) Laienrichter, der unabhängig vom Richter über die Schuld des Angeklagten entscheidet: seit ... 1215 konnte kein freier Engländer ohne den ... Wahrspruch von Geschworenen verurteilt werden, die seinesgleichen waren (Mostar, Unschuldig 5).
Universal-Lexikon. 2012.